DE – Scientific Counter – Demo-Software-Lizenzvereinbarung (EULA) Datinf GmbH – Datenanalyse und Angewandte Informatik Wilhelmstraße 42, D-72074 Tübingen, Deutschland nachfolgend „Datinf“ Stand/Version: 2026-04-25a 0. Präambel, Begriffe, Geltungsbereich 0.1 Software ist das Computerprogramm „Scientific Counter“ einschließlich zugehöriger Dateien, Module, Daten, Dokumentation, und ggf. Lizenzschlüssel/Activation Keys. 0.2 Kunde/Endanwender ist die Person, die die Software installiert oder nutzt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 0.3 Diese Lizenzbedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Software, sofern nicht individualvertraglich oder in einer schriftlichen Firmen-/Mehrplatzlizenz, einem Wartungs-/Pflegevertrag oder sonstigen Vereinbarungen abweichende Regelungen getroffen wurden. 0.4 Durch Installation, Kopie oder Nutzung der Software erklären Sie sich mit diesen Lizenzbedingungen einverstanden. Wenn Sie nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht installieren oder nutzen. 0.5 Hinweis für Verbraucher: Bei Fernabsatz-/Onlinegeschäften gelten zusätzlich die Regelungen in Anhang A (Verbraucherinformationen & Widerruf). I. Lizenzmodell und Nutzungsrecht 1.1 Demo-Lizenz Dat-inf räumt Ihnen ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares Recht ein, die Software ausschließlich als Demo-Version zu Test-, Vorführ- und Evaluierungszwecken zu nutzen. 1.2 Keine entgeltliche Vollversion durch diese Demo-Lizenz Diese Lizenz betrifft ausschließlich die Demo-Version der Software. Durch diese Demo-Lizenz wird keine entgeltliche Dauerlizenz, Abo-Lizenz, Mehrplatzlizenz oder sonstige Vollversion eingeräumt. Eine produktive Nutzung außerhalb des Demo- und Testzwecks ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 1.3 Demo-Einschränkung / mitgelieferte Testbilder Die Demo-Version ist in ihrem Funktionsumfang eingeschränkt. Zur Erprobung der Software werden vier Bilder mitgeliefert, die ausschließlich zum Testen und Vorführen der Demo-Version verwendet werden dürfen. Ein Anspruch auf Nutzung weiterer eigener oder zusätzlicher Bilddaten im Rahmen der Demo-Version besteht nicht, sofern die Software dies technisch nicht vorsieht oder Dat-inf dies nicht ausdrücklich freigibt. 1.4 Arbeitsplatz-/Gerätebindung (Default-Regel) Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt: Für jeden Arbeitsplatz bzw. jedes Endgerät ist eine eigene Demo-Lizenz erforderlich. 1.5 Umfang des Nutzungsrechts Das Nutzungsrecht umfasst das Laden, Anzeigen, Ablaufenlassen und die bestimmungsgemäße Verwendung der Software im Rahmen der Demo-Einschränkungen. Es ist auf die Demo-Version und den Demo-/Testzweck beschränkt. 1.6 Weitergabe/Übertragung Eine Weitergabe oder Übertragung der Software, der mitgelieferten Testbilder oder des Nutzungsrechts an Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde oder zwingendes Recht dies gestattet. II. Schutzrechte, Copyright, Rechte Dritter 2.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte verbleiben bei Dat-inf bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. 2.2 Sie dürfen Schutzvermerke, Seriennummern, Wasserzeichen oder sonstige Identifikationsmerkmale nicht entfernen oder verändern. 2.3 Soweit die Software Komponenten Dritter enthält (z. B. Open-Source-Bibliotheken), können hierfür zusätzliche Lizenzbedingungen gelten, die im Zweifel vorrangig sind. III. Nutzungsbeschränkungen, Reverse Engineering, Sicherungskopie 3.1 Verbotene Handlungen (grundsätzlich) Sie dürfen die Software – soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt – insbesondere nicht a) verändern, bearbeiten, übersetzen oder abgeleitete Werke erstellen, b) dekompilieren, disassemblieren, zurückentwickeln („reverse engineering“), entschlüsseln oder extrahieren, c) vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, vermieten, verleasen, unterlizenzieren oder verkaufen, d) technische Schutzmaßnahmen umgehen. 3.2 Zwingende gesetzliche Ausnahmen Die Verbote in Ziff. 3.1 gelten nicht, soweit Handlungen zwingend gesetzlich erlaubt sind (z. B. Sicherungskopie, Interoperabilität) und die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden. 3.3 Sicherungskopie Sie dürfen eine Sicherungskopie erstellen, soweit diese für die Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist. Sicherungskopien sind als solche zu kennzeichnen und sicher zu verwahren. IV. Warenzeichen und Schutzrechte Dat-inf ist ein eingetragenes Warenzeichen. Windows ist ein eingetragenes Warenzeichen der Microsoft Corporation. Weitere Waren- und Dienstleistungszeichen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. V. Technischer Hinweis / Leistungsbeschreibung 5.1 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. 5.2 Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind die Leistungsbeschreibung, Dokumentation und ggf. vereinbarte Spezifikationen (Angebot/Bestellbestätigung). Öffentliche Aussagen begründen nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang eine Beschaffenheit. VI. Updates, digitale Elemente, Kompatibilität 6.1 Allgemein Dat-inf kann Updates, Patches oder neue Versionen bereitstellen. Soweit nicht gesondert vereinbart, besteht kein Anspruch auf bestimmte Weiterentwicklungen oder neue Funktionen. 6.2 Verbraucher (digitale Produkte) Soweit auf das Vertragsverhältnis die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte anwendbar sind, stellt Dat-inf die gesetzlich erforderlichen Updates (einschließlich Sicherheitsupdates) bereit und informiert über deren Verfügbarkeit, soweit gesetzlich vorgesehen. Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Updates innerhalb angemessener Frist zu installieren; unterbleibt dies, können Mängelrechte nach Maßgabe des Gesetzes eingeschränkt sein. 6.3 Unternehmer Für Unternehmer besteht eine Updatepflicht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist (z. B. im Rahmen eines Wartungs-/Pflegevertrags). VII. Support / Fehlerbehebung 7.1 Demo-Lizenz Während der Nutzung der Demo-Version besteht kein Anspruch auf Support, telefonische Unterstützung oder Fehlerbehebung. 7.2 Entgeltliche Lizenzen Support- und Serviceleistungen werden nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart sind (z. B. Angebot, Wartungsvertrag, SLA). VIII. Gewährleistung / Mängelrechte 8.1 Verbraucher Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Einschränkung zwingender Verbraucherrechte ist nicht beabsichtigt. 8.2 Unternehmer Für Unternehmer gilt: a) Dat-inf leistet bei Mängeln nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Bereitstellung einer mangelfreien Version. b) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz nur nach Maßgabe von Abschnitt IX. c) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung, schriftlich anzuzeigen. d) Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich erklärt wurde. IX. Haftung 9.1 Unbeschränkte Haftung Dat-inf haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, c) nach dem Produkthaftungsgesetz, d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. 9.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Dat-inf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. 9.3 Daten und Datensicherung Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, ist der Kunde für regelmäßige Datensicherungen und die Sicherstellung einer geeigneten IT-Umgebung verantwortlich. Dat-inf haftet nicht für Schäden, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wären, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 9.4 Haftungsbegrenzung für Unternehmer (optional; empfehlenswert bei B2B) Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit gemäß 9.2 zusätzlich der Höhe nach begrenzt auf das zweifache der Lizenzgebühr je Schadensfall und insgesamt je Vertragsjahr. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen der unbeschränkten Haftung nach 9.1. 9.5 Haftung für Erfüllungsgehilfen Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Dat-inf. X. Einsatz in Hochrisikoumgebungen Die Software ist nicht fehlertolerant und nicht dafür bestimmt, in sicherheitskritischen Umgebungen eingesetzt zu werden, deren Ausfall zu Tod, Körperverletzung oder erheblichen Umweltschäden führen kann (z. B. Kernkraftwerkssteuerung, Flugnavigation, medizinische lebenserhaltende Systeme, Waffensysteme). Ein Einsatz hierfür erfolgt auf eigenes Risiko; eine Eignung hierfür wird nicht zugesichert. XI. Laufzeit, Beendigung, Folgen 11.1 Die Lizenz gilt ausschließlich für die Demo-Version und für die Dauer, in der Dat-inf die Demo-Version bereitstellt oder die Nutzung ausdrücklich gestattet. Eine produktive Nutzung ist nicht umfasst. 11.2 Dat-inf kann die Lizenz außerordentlich kündigen, wenn der Kunde gegen wesentliche Lizenzpflichten verstößt und den Verstoß trotz angemessener Fristsetzung nicht abstellt, soweit gesetzlich erforderlich. 11.3 Bei Beendigung sind sämtliche Installationen zu deinstallieren und alle Kopien zu löschen oder zu vernichten, soweit nicht zwingendes Recht (z. B. Sicherungskopie bis zur Beendigung der Nutzung) entgegensteht. XII. Demo-Version; Vorrang abweichender Vereinbarungen Wenn die Demo-Version mit gesonderten Lizenzbedingungen, Hinweisen oder Vereinbarungen ausgeliefert oder bereitgestellt wurde und diese von den vorliegenden Bedingungen abweichen, haben die gesonderten Bedingungen Vorrang. XIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 13.2 Gerichtsstand Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz Tübingen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. XIV. Schlussbestimmungen 14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenz ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften. 14.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Lizenz bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. XV. Kontakt Datinf GmbH – Datenanalyse und Angewandte Informatik Wilhelmstraße 42, D-72074 Tübingen, Deutschland E-Mail: info@datinf.de